E-Nummern: (bedenkliche) Zusatzstoffe in Lebensmitteln

In der Regel befinden sich auf fast allen industriell gefertigten Produkten sogenannte E-Nummern. Diese Nummer bezeichnen Inhaltsstoffe, die den natürlichen Zusätzen hinzugefügt werden, um sie zum Beispiel länger haltbar zu machen.

Dazu gehören Konservierungsstoffe, Lebensmittelfarbstoffe, Antioxidantien, Säureregulatoren, Süßungsmittel, Emulgatoren, Geliermittel, Stabilisatoren und Geschmacksverstärker. Seit 1996 gibt es in der Europäischen Union einheitliche Richtlinien bezüglich der zugelassenen E-Nummern.

Diese Zusatzstoffe können die Wirkung, die Beschaffenheit oder die Eigenschaften von Lebensmitteln verändern, beziehungsweise beeinflussen. Wie diese E-Nummern verwendet werden dürfen, wird im LFGB, dem Lebensmittel,- Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuch festgelegt. Weiterhin auch noch in der Zusatzstoffverordnung. Es wird dabei nicht nur europaweit einheitlich geregelt, welche Zusatzstoffe erlaubt sind – inzwischen sind es ca 320 – sondern auch, unter welchen Voraussetzungen neue E-Nummern vergeben werden dürfen. Dabei müssen einige Kriterien beachtet werden. So muss festgestellt werden, ob eine wirkliche Notwendigkeit besteht, diesen Zusatzstoff einzusetzen. Der Verbraucher darf nicht getäuscht werden und es müssen auch alle gesundheitlichen Risiken ausgeschlossen werden. Erst dann wird eine der neuen E-Nummern vergeben.

Sind die E-Nummern unbedenklich?

Zusatzstoffe verwendet man nicht erst seit den letzten Jahrzehnten. Schon die alten Ägypter wussten, wie sie die Qualität ihres Brotteigs signifikant verbessern konnten. Nämlich durch die Zugabe von Teilen der schwarzen Erde aus dem Nil. Auch heute gibt es noch eine Reihe von unbedenklichen Zusatzstoffen, die natürlichen Ursprungs sind und damit nicht gesundheitsschädigend. Selbst viele Farbstoffe können dabei verwendet werden, wie der orangene Zusatzstoff 161b, der aus Hummerschalen gewonnen wird. Oder die Apfelsäure E 296, deren Ursprung bereits im Namen enthalten ist. Auch die L-Ascorbinsäure als E 300 ist ein unschädliches Antiokidantium. Vorsicht ist aber geboten bei allen Stoffen, die chemischen Ursprungs sind.

Vor welchen Zusatzstoffen sollte man sich hüten?

Insbesondere in Süßwaren wie Chips oder Gummibärchen ist eine lange Liste an E-Nummern zu finden, um den Geschmack entweder zu verstärken oder auch die Frische der Kartoffelchips länger zu gewährleisten. Gerade Kinder greifen hier gerne zu. Auf Grund ihres niedrigen Körpergewichtes haben sie den giftigen Inhaltsstoffen nur wenig entgegen zu setzen. Bei häufigem und übermäßigen Genuss können dabei Allergien ausgelöst werden. Manche Inhaltsstoffe gelten auch als Krebs erregend.

So sind zum Beispiel die Stoffe E 104, das Chinolingelb, in den USA verboten, oder auch E 123, Amaranth, das als extrem allergieauslösend gilt. Dies sollte aber nicht mit dem unbedenklichen Inkakorn verwechselt werden. Generell gilt, dass man beim Kauf von Lebensmitteln genau auf die Liste mit den Zusatzstoffen achten sollte und einige Vertreter unter den E-Nummern am besten ganz meiden sollte. Eine detaillierte Übersicht aller bedenklichen Lebensmittelzusatzstoffe finden Sie in der E-Nummern-Liste von Utopia.

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