Medikamente zur Raucherentwöhnung müssen weiterhin privat bezahlt werden

Die Kosten für das deutsche Gesundheitssystem, die als Folge von Zigarettenkonsum entstehen, wurden allein für das Jahr 2007 auf rund 250 Milliarden Euro geschätzt.

Dennoch werden Medikamente zur Raucherentwöhnung nach einem neuen Gerichtsurteil weiterhin nicht für Patienten übernommen. Wer Nichtraucher werden möchte, muss daher in die eigene Tasche greifen.

Die Chancen einer erfolgreichen Raucherentwöhnung

Obwohl regelmäßiges Rauchen zu erheblichen gesundheitlichen Schädigungen führen kann, schaffen es die wenigsten Patienten die Raucherentwöhnung dauerhaft durchzustehen. Dies liegt unter anderem daran, dass die Entzugserscheinungen wie Kopfschmerzen, Müdigkeit und Stimmungsschwankungen den Weg zu einem gesünderen Leben deutlich erschweren. Außerdem ist die Versuchung in sozialen Situationen für die meisten ehemaligen Raucher extrem hoch, wenn Zigaretten für sie zu einem Abendessen mit Freunden dazugehören.

Statistiken sprechen leider nicht für hohe Erfolgschancen einer Raucherentwöhnung, obwohl es an der Menge der Versuche in Deutschland nicht mangelt. Umfragen zufolge versucht es jeder Dritte Raucher einmal pro Jahr von seiner Sucht loszukommen, insgesamt also etwa sieben Millionen Menschen. Nur jeder Fünfte hält allerdings die ersten vier Wochen durch während nur jeder 20. es als Nichtraucher durch das erste Jahr nach dem Entzug schafft.

Tatsache ist, dass Patienten eine gut durchdachte Strategie brauchen, um ihre Chancen auf eine erfolgreiche Raucherentwöhnung zu steigern. Experten raten dazu, dass sich zukünftige Nichtraucher umfassend über ihre Möglichkeiten informieren, sich Unterstützung im sozialen Umfeld suchen und geeignete Hilfsmittel hinzuziehen.

Medikamente wie Champix, die den Belohnungseffekt im Gehirn unterdrücken, können beispielsweise eine Möglichkeit zur Unterstützung der Raucherentwöhnung sein. Andere Möglichkeiten sind Gruppentherapien, Hypnose oder Nikotinersatzmittel wie Pflaster, Kaugummis oder Sprays.

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Neue Regelungen für die Kostenübernahme

Bereits im Jahr 2012 hatte der Bundesausschuss die „Richtlinie zur Regelung von Anforderungen an die Ausgestaltung von strukturierten Behandlungsprogrammen nach § 137f Abs. 2 SGB V“ beschlossen und damit die Rahmenbedingungen zur Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit der Raucherentwöhnung geregelt.

Nach diesen Richtlinien sollten nur Patienten mit COPD (einer chronisch obstruktiven Lungenkrankheit) oder Asthma bronchiale Unterstützung in Form von geeigneten Medikamenten erhalten können. Sonst gesunde Patienten müssen für die Kosten der Raucherentwöhnung daher im Regelfall selbst aufkommen.

Das Gesundheitsministerium beanstandete allerdings im Rahmen der Rechtsaufsicht, dass Nikotinersatzpräparate nach den gesetzlichen Vorgaben ausdrücklich von der Versorgung durch die Krankenkassen ausgeschlossen seien. Der Bundesausschuss ging allerdings gerichtlich gegen diese Beanstandungsverfügung vor, welche nun im Mai diesen Jahres vom Landessozialgericht abgewiesen wurde. In der Erklärung hieß es, dass Ausnahmen in der Verordungsfähigkeit von Arzneimitteln nach geltendem Recht nicht in Betracht kommen würden.

Warum sich eine Raucherentwöhnung dennoch lohnt

Auch wenn eine Raucherentwöhnung im ersten Schritt eine finanzielle Investition bedeutet, lohnt sie sich langfristig in jedem Fall. Vielen Rauchern hilft es bei der Entwöhnung sich genau vor Augen zu führen wie viel Geld sie pro Woche, Monat und Jahr durch den Verzicht auf Zigaretten gespart haben.

Auch die gesundheitlichen Vorteile liegen natürlich auf der Hand – schon nach kurzer Zeit senkt sich das Risiko einer Krebserkrankung deutlich. Je früher Patienten Zigaretten aufgeben, desto geringer wird das Risiko einer möglichen Erkrankung. Patienten, die bis zu ihrem 75. Lebensjahr geraucht haben, weisen beispielsweise ein 16%iges Krebsrisiko auf während Patienten, die Zigaretten um ihren 60. Geburtstag aufgegeben haben, nur noch ein 10%iges Krebs-Risiko haben.

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