Feste Brüste sind für die meisten Frauen ein Ausdruck von Weiblichkeit. Doch viele Frauen haben leider das Problem, dass der Busen nicht mehr so straff ist. Doch darüber muss sich heutzutage niemand mehr ärgern, denn mit einer Bruststraffung kann der Busen wieder in Form gebracht werden. Der folgende Beitrag erläutert, wie diese funktioniert und was sie kostet.
Wie funktioniert eine Bruststraffung?
Vor dem eigentlichen Eingriff wird eine Mammographie (Was ist das?) vorgenommen, damit sich der Operateur von der jeweiligen Struktur des Brustgewebes einen Einblick verschaffen kann. Die Bruststraffung erfolgt über einen Schnitt, wobei der Chirurg versucht, dass die Narben unsichtbar sind, indem der Schnitt entlang der natürlichen Brustfalte gesetzt wird. Anschließend werden die Brustdrüsen neu geformt und in den unteren Teilen der Brust wird das Brustgewebe, das zu viel ist, entfernt. Die Brustwarzen werden eingenäht und erhalten ihren korrekten Platz. Danach erfolgt die Straffung der überflüssigen Haut. Diese wird abgeschnitten, zusammengebracht und die gewünschte Form der Brust wird herbeigeführt.
Abschließend wird die Brust genäht. Die Bruststraffung kann des Weiteren ohne weitere Schnitte mit einer Brustverkleinerung oder -vergrößerung kombiniert werden, beispielsweise mit Implantaten oder Eigenfett. Nach der Behandlung ist eine gewisse Schonung wichtig. Das heißt, dass beispielsweise schweres Heben und Tragen erst einmal unterlassen werden sollte. Die Nachsorge ist unverzichtbar und umfasst regelmäßige Kontrolluntersuchungen, die bereits erwähnte Schonung sowie einen speziellen Stütz-BH, wodurch die Heilung gefördert wird.
Kosten der Bruststraffung
Die Kosten einer Bruststraffung, welche beispielsweise in einer Schönheitsklinik oder einem Krankenhaus erfolgt, hängen von verschiedenen Faktoren ab und können circa 4.000 bis 6.000 Euro betragen. In diesen Kosten sind beispielsweise die Vorgespräche, die Anästhesie mit Vollnarkose, die medizinische Behandlung, die Operation, die Kosten für den Aufenthalt in der Klinik etc. enthalten. Die Kosten werden bei dieser Operation primär von der Eingriffsmethode sowie dem Aufwand bestimmt. Die Bruststraffung muss selber bezahlt werden, wenn sie „nur“ aus ästhetischen Gründen erfolgen soll.
Bei einer medizinischen Notwendigkeit (Kostenübernahme)
In seltenen Fällen, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Gründe hierfür können beispielsweise starke Rückenbeschwerden sein, die aus einer zu großen Brust resultieren oder wenn eine Psychotherapie aufgrund psychischer Probleme, die mit der Brust zusammenhängen, durchgeführt wird. Mit den entsprechenden Unterlagen, bei denen es sich in der Regel um ein Gutachten des behandelnden Arztes handelt, kann der Betroffene die Krankenkasse aufsuchen, um einen Antrag auf Kostenübernahme für die Bruststraffung zu stellen. Die Kasse lehnt diesen entweder direkt ab oder beauftragt einen eigenen medizinischen Gutachter. Wenn dieser die vorherigen Gutachten bestätigt, steht einer kompletten oder teilweisen Übernahme der Kosten nichts mehr im Wege.
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